Auch beim Grillen auf Balkon und Terrasse gilt, Rücksichtnahme und die geltenden Regeln sind entscheidend. Für Eigentümer ist insbesondere wichtig, dass Grillen nicht automatisch überall und jederzeit erlaubt ist. Maßgeblich können neben gesetzlichen Vorgaben auch die Regelungen der Gemeinschaftsordnung, Teilungserklärung oder Hausordnung sein.
Auch Rauch, starke Gerüche, Funkenflug oder übermäßige Lärmbelästigung sollten vermieden werden. Denn selbst wenn das Grillen grundsätzlich zulässig ist, darf die Nutzung des eigenen Balkons oder der Terrasse nicht zu einer unzumutbaren Beeinträchtigung anderer Bewohner führen.
Unser Tipp für Eigentümergemeinschaften: Klare und transparente Regelungen schaffen Sicherheit und helfen, Konflikte von Anfang an zu vermeiden. So bleibt der Grillabend für alle ein Vergnügen.
Ihr ARENA-Team
08/2026
