Im Frühling beginnt die Gartensaison auch bei vermieteten Immobilien. Für Eigentümer ist jetzt ein guter Zeitpunkt, den Mietvertrag zu prüfen. Nur wenn die Gartenpflege eindeutig geregelt ist, lassen sich Mieter sinnvoll einbinden. Wichtig sind klare und konkrete Formulierungen, zum Beispiel zur Rasenpflege oder zur Entfernung von Unkraut.

Sind die Regelungen zu vage, entsteht schnell Klärungsbedarf. Größere oder aufwendige Arbeiten werden zudem in der Praxis meist an externe Dienstleister vergeben. Wer hier sauber formuliert, sorgt für gepflegte Außenanlagen und beugt Konflikten vor.

Ihr ARENA-Team

03/2026